Überwiegende Körperhaltung |
Arbeitsschwere leicht |
Arbeitsschwere mittel |
Arbeitsschwere schwer |
Sitzen | +20 °C |
+19 °C |
-- |
Stehen, Gehen | +19 °C |
+17 °C |
+12 °C |
Ausführlichere Informationen über die Temperatur finden Sie in den "Technischen Regeln
für Arbeitsstätten 3.5" hier
Tätigkeit |
Mindestwert der Beleuchtungsstärke
(in lx) |
Ablegen, Kopieren | 300 |
Schreiben, Lesen, Datenverarbeitung |
500 |
Technisches Zeichnen (Handzeichnen) |
750 |
Archive | 200 |
Ausführlichere Informationen über die Beleuchtung finden Sie in den "Technischen Regeln
für Arbeitsstätten 3.4" hier
CO2-Konzentration in ppm |
Maßnahmen |
<1000 | Keine weiteren Maßnahmen |
1000-2000 |
Lüftungsverhalten überprüfen und verbessern Lüftungsplan aufstellen (z. B. Verantwortlichkeiten festlegen) Lüftungsmaßnahme (z. B. Außenluftvolumenstrom oder Luftwechsel erhöhen) |
>2000 | weitergehende Maßnahmen erforderlich (z. B. verstärkte Lüftung, Reduzierung der Personenzahl im Raum) |
Ausführlichere Informationen über die Lüftung finden Sie in den "Technischen Regeln
für Arbeitsstätten 3.6" hier
Lufttemperatur |
max. relative Luftfeuchtigkeit |
+20°C |
80% |
+22°C |
70% |
+24°C |
62% |
+26°C |
55% |
Für die minimale Luftfeuchte gibt es noch keine gesetzlichen Vorschriften.
Ausführlichere Informationen über die Lüftung finden Sie in den "Technischen Regeln
für Arbeitsstätten 3.6" hier